Wissenschaft: Nach einer Magnetresonanz-Tomographie-Studie
ist moderater Cannabiskonsum nicht schädlich für das Gehirn
von Heranwachsenden
Wissenschaftler des Nathan S. Kline-Instituts für psychiatrische
Forschung und der medizinischen Hochschule der Universität
New York untersuchten die Gehirne von 10 Personen, die als
Heranwachsende regelmäßige Cannabiskonsumenten waren,
und 10 Kontrollpersonen mit fortgeschrittenen Methoden der
Magnetresonanz-Tomographie. Sie fanden keinen "Hinweis auf
eine Gehirnatrophie oder auf einen Verlust der Integrität der
weißen Substanz" und schlossen daraus, dass "regelmäßiger
Cannabiskonsum wahrscheinlich nicht neurotoxisch für das
normale, sich entwickelnde Gehirn ist".
Die ehemaligen Cannabiskonsumenten waren nun 18 bis 27
Jahre alt und hatten Cannabis zwischen täglich bis 2 – 3mal pro
Woche über einen Zeitraum von einem oder mehreren Jahren als
Heranwachsende konsumiert, waren jedoch zur Zeit abstinent.
Sie wurden mit Personen vergleichbaren Alters und Geschlechts,
die niemals Cannabis verwendet hatten, verglichen. Messungen
wurden vom gesamten Gehirn und bestimmten Gehirnregionen,
die oft mit psychotischen Erfahrungen und dem Gedächtnis in
Beziehung stehen, gewonnen.
Die Wissenschaftler stellten fest, dass ihre "Daten vorläufig sind
und einer Wiederholung mit einer größeren Zahl von Probanden
bedürfen, obwohl sie Bedeutung für die Zurückweisung der
Hypothese haben, nach der Cannabis allein eine psychiatrische
Störung wie eine Schizophrenie durch die direkte Verursachung
einer Hirnschädigung auslösen kann".
Der Artikel ist zum Download verfügbar unter:
http://www.harmreductionjournal.com/content/3/1/17
(Quelle: Delisi LE, Bertisch HC, Brown K, Majcher M, Bappal
A, Szulc KU, Ardekani BA. A preliminary DTI study showing
no brain structural change associated with adolescent cannabis
use. Harm Reduct J 2006;3(1):17 [elektronische
Veröffentlichung vor dem Druck])
Deutschland: Kein Zusammenhang zwischen Strafverfolgung und
Umfang des Cannabiskonsums
Nach einer Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches
und internationales Strafrecht im Auftrag des
Bundesgesundheitsministeriums bestehen in Deutschland "große
Differenzen" bei der Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten
in den verschiedenen Bundesländern. Ein Vergleich mit einer
Erhebung des Instituts für Therapieforschung zeigt, dass die
Verbreitung des Cannabiskonsums keine Beziehung zur
Strafverfolgungspraxis aufweist.
Das Max-Planck-Institut hatte die strafrechtliche Praxis in sechs
der 16 deutschen Bundesländer untersucht, in Bayern, Berlin,
Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahre 1994 gefordert,
dass beim Besitz einer "geringen Menge" das Strafverfahren
eingestellt werden soll. Jedoch unterscheiden sich die von den
Ländern erlassenen Richtlinien deutlich. So liegt die
Höchstgrenze, bei der ein Strafverfahren eingestellt werden soll,
in Bayern oder Sachsen bei sechs Gramm, in Nordrhein-
Westfalen bei zehn Gramm, in Berlin und Hessen bei 15 Gramm
und in Schleswig-Holstein bei 30 Gramm. Weitere
Unterschiede, beispielsweise hinsichtlich der Berücksichtigung
der Wiederholung des Drogenbesitzes, führen dazu, dass die
prozentualen Anteile der Einstellungen ohne Auflagen zwischen
40 und 60 Prozent in Bayern und 80 bis 90 Prozent in
Schleswig-Holstein und Berlin schwanken.
Das Institut für Therapieforschung hatte im Jahre 2003 im
Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums die Häufigkeit des
Drogenkonsums in Deutschland untersucht und dazu 8.061
Personen im Alter von 18 bis 59 Jahren schriftlich befragt.
Danach hatten 4,4 Prozent der Teilnehmer im drogenpolitisch
liberalsten Bundesland Schleswig-Holstein in den letzten 12
Monaten Cannabis konsumiert. In Sachsen und Bayern, zwei
der repressivsten Bundesländer, betrugen die Raten 4,7 und 5,5
Prozent. Das Max-Planck-Institut stellte daher fest, dass die
unterschiedliche Strafverfolgungspraxis den Konsum illegaler
Drogen wahrscheinlich nicht direkt beeinflusst, weist jedoch
darauf hin, dass die unzureichende Aussagekraft des
Datenmaterials keine fundierte wissenschaftliche Aussage zu
dieser Frage zulasse.
(Quelle: Schäfer C, Paoli L. Drogenkonsum und
Strafverfolgungspraxis. Max-Planck-Institut, Berlin 2006)
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